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Wir überprüfen
Hebemittel

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Wir arbeiten für Ihre Sicherheit!

Wir bieten unseren Kunden umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hebemitteln verschiedener Art, Schulungen und Fortbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit.

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LKW Ladekran Überprüfung

Unsere Dienstleistungen

Kontrolle der Dokumentation von überprüfungspflichtigen Hebemitteln

Jedes überprüfungspflichtige Hebemittel ist bei der zuständigen Behörde anzumelden und zu registrieren. Im Lauf der Jahre waren verschiedene Körperschaften (ENPI, ISPESL, Aut.Prov.Bozen, INAIL) mit der Materie betraut weshalb es auch eine Vielzahl verschiedener Dokumente gibt, die beim Hebemittel selbst aufbewahrt werden müssen. Unsere Mitarbeiter sind ihnen gerne dabei behilflich, die vorhandenen Dokumente auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Besitzerwechsel zu melden oder notwendige Duplikate anzufordern.

Meldung der Inbetriebnahme und Ansuchen um Erstüberprüfung beim INAIL

Jedes neue Hebemittel muss vor Inbetriebnahme beim INAIL gemeldet werden. Spätestens  60 Tage vor der Fälligkeit der periodischen Überprüfung  ist beim INAIL um die Erstüberprüfung ansuchen. Unsere  Mitarbeiter sind Ihnen bei der Abfassung der Gesuche und deren Einreichung beim INAIL behilflich und übernehmen für Sie einen kompletten Rundumservice.

Formulare Meldung Inbetriebnahme / Immatrikulierung

Formulare Ansuchen um Erstüberprüfung

Erstüberprüfungen INAIL und Ausstellung des technischen Datenblattes „scheda tecnica“ von überprüfungspflichtigen Hebemitteln

Unser im Landesverzeichnis der Prüfer von Arbeitsmitteln unter der Nr. BZ012 und beim INAIL eingetragener Prüfer übernimmt die Erstüberprüfung Ihrer Hebemittel und erstellt das erforderliche technische Datenblattes „scheda tecnica“ mit Hinterlegung und Registrierung in der zentralen Datenbank des INAIL.

Periodische Überprüfung von LKW-Ladekränen, Baukränen, Teleskopstaplern, Hebebühnen, Hallenkränen und Erntemaschinen im Sinne des Art.71 comma 8 des D.Lgs.81/08

Unser im Landesverzeichnis der Prüfer von Arbeitsmitten unter der Nr. BZ012 eingetragene Prüfer übernimmt die periodische Überprüfung folgender Hebemittel: LKW-Ladekräne, Baukräne, Teleskoparmlader, Hebebühnen, Hallenkräne, Erntemaschinen

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Fortbildung Arbeitssicherheit Südtirol

20-jährige außerordentliche Überprüfung im Sinne des MD 11/04/2011

Mit Ministerialdekret vom 11. April 2011 hat der Gesetzgeber für alle Hebemittel mit mehr als 20-jähriger Betriebsdauer eine AUSSERORDENTLICHE ÜBERPRÜFUNG eingeführt. Bei dieser Überprüfung wird die Metallstruktur der Maschine (z.B. mittels Magnetoskopie) einer Kontrolle unterzogen, um eventuelle Mängel festzustellen und um den Gesamtzustand und die weitere Lebensdauer des Hebemittels beurteilen zu können.

Cranetec Kontrolle Hebemittel
Erstüberprüfung Hebemittel
Kurs Arbeitssicherheit

Trimestrale Kontrolle und Überprüfung von Anschlagmitteln

Alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel (z.B. Kranketten und –Seile) sind nach den Bestimmungen des GvD 81/2008 (Anlage VI Nr. 3.1.2) mindestens alle drei Monate zu überprüfen. In Zusammenarbeit mit unseren Partnerbetrieben organisieren wir für Sie die Überprüfung dieser Anschlagmittel.

Cranetec Südtirol
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Sicherheit Hebemittel
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DAS CRANETEC-TEAM

Cranetec Gaspari Furio

P.I. Gaspari Furio

Technischer Leiter und Sachverständiger für die periodischen Überprüfungen

Tel. 339 1000515
E-Mail: furio@cranetec.it

Moser Elias

Verantwortlicher für die Verwaltung

Tel. 0471 982462
E-Mail: elias@cranetec.it 

Cranetec Stuefer Lukas

Dr. Ing. Stuefer Lukas

Verantwortlicher für die 20-jährigen außerordentlichen Überprüfungen, Magnetoskopien und statischen Berechnungen