Wir bieten unseren Kunden umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hebemitteln verschiedener Art, Schulungen und Fortbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit.
Jedes überprüfungspflichtige Hebemittel ist bei der zuständigen Behörde anzumelden und zu registrieren. Im Lauf der Jahre waren verschiedene Körperschaften (ENPI, ISPESL, Aut.Prov.Bozen, INAIL) mit der Materie betraut weshalb es auch eine Vielzahl verschiedener Dokumente gibt, die beim Hebemittel selbst aufbewahrt werden müssen. Unsere Mitarbeiter sind ihnen gerne dabei behilflich, die vorhandenen Dokumente auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Besitzerwechsel zu melden oder notwendige Duplikate anzufordern.
Jedes neue Hebemittel muss vor Inbetriebnahme beim INAIL gemeldet werden. Spätestens 60 Tage vor der Fälligkeit der periodischen Überprüfung ist beim INAIL um die Erstüberprüfung ansuchen. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei der Abfassung der Gesuche und deren Einreichung beim INAIL behilflich und übernehmen für Sie einen kompletten Rundumservice.
Formulare Meldung Inbetriebnahme / Immatrikulierung
Formulare Ansuchen um Erstüberprüfung
Unser im Landesverzeichnis der Prüfer von Arbeitsmitteln unter der Nr. BZ012 und beim INAIL eingetragener Prüfer übernimmt die Erstüberprüfung Ihrer Hebemittel und erstellt das erforderliche technische Datenblattes „scheda tecnica“ mit Hinterlegung und Registrierung in der zentralen Datenbank des INAIL.
Unser im Landesverzeichnis der Prüfer von Arbeitsmitten unter der Nr. BZ012 eingetragene Prüfer übernimmt die periodische Überprüfung folgender Hebemittel: LKW-Ladekräne, Baukräne, Teleskoparmlader, Hebebühnen, Hallenkräne, Erntemaschinen
Mit Ministerialdekret vom 11. April 2011 hat der Gesetzgeber für alle Hebemittel mit mehr als 20-jähriger Betriebsdauer eine AUSSERORDENTLICHE ÜBERPRÜFUNG eingeführt. Bei dieser Überprüfung wird die Metallstruktur der Maschine (z.B. mittels Magnetoskopie) einer Kontrolle unterzogen, um eventuelle Mängel festzustellen und um den Gesamtzustand und die weitere Lebensdauer des Hebemittels beurteilen zu können.
Alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel (z.B. Kranketten und –Seile) sind nach den Bestimmungen des GvD 81/2008 (Anlage VI Nr. 3.1.2) mindestens alle drei Monate zu überprüfen. In Zusammenarbeit mit unseren Partnerbetrieben organisieren wir für Sie die Überprüfung dieser Anschlagmittel.
Technischer Leiter und Sachverständiger für die periodischen Überprüfungen
Tel. 339 1000515
E-Mail: furio@cranetec.it
Verantwortlicher für die 20-jährigen außerordentlichen Überprüfungen, Magnetoskopien und statischen Berechnungen